Hinzugefügt am 03.01.2020:
- SV Daloglu - Artikel
Anhand folgender Übersichttabelle soll die Frage nach der Aufstellberechtigung von gewerblich betriebenen Geldspielgeräten eindeutig erklärt sein.
(Für ungültig erklärte Programmversionen sind dabei nicht berücksichtigt. Geräte, bei denen die Programmversion ihre Gültigkeit verloren haben, verlieren nach wie vor ihre Aufstellberechtigung. Ein gültiges Zulassungszeichen und/oder eine gültige Prüfplakette befreit nicht von der Notwendigkeit einer gültigen Programmversion.)